Corona-Bonus

Corona-Bonus nachweisen

Unternehmen können bis zum 31.03.2022 ihren Mitarbeiter eine einmalige Corona-Prämie in Höhe von max. 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Damit sollen die zusätzlichen Belastungen durch Corona abgemildert werden. Die sog. Corona-Prämie muss zusätzlich zum gesetzlich geschuldeten Lohn gezahlt werden.

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben die Voraussetzungen weiter erläutert. Folglich müssen Arbeitgeber mit ihren Mitarbeitern vertragliche Vereinbarungen schließen oder Erklärungen abgegeben, aus denen eindeutig die Zahlung der Corona-Prämie hervorgeht. Das kann im Rahmen von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geschehen. Es gelten auch Lohnabrechnungen oder Überweisungsbelege. Somit erhalten Arbeitgeber neue Möglichkeiten, die Zahlung des Corona-Bonus nachzuweisen.