Steueränderungen 2022
Einkommensteuer
Auch wenn große Steuergeschenke ausbleiben, so zahlen alle aufgrund der gestiegenen Grundfreibeträge etwas weniger. Für 2022 steigt der Grundfreibetrag auf 9.984 Euro (2021: 9.744 Euro). Bis dahin ist alles steuerfrei – sog. Existenzminim. Erst darüber hinaus muss Einkommensteuer gezahlt werden. Der Steuersatz beginnt mit 12 Prozent und steigt kontinuierlich an. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent beginnt ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro (2021: 57.918 Euro). Die Reichensteuer liegt bei 45 Prozent und betrifft Ledige mit einem Einkommen von 277.826 Euro (2021: 274.613 Euro) und Verheiratete mit einem Einkommen von 555.652 Euro (2021: 549.226 Euro).
Option zur Körperschaftsteuer
Alle Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können ab 2022 wie eine Körperschaft besteuert werden. So sieht es das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vor. Für alle Ertragsteuern wie Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer gilt die Gleichstellung mit einer Kapitalgesellschaft. Es umfasst auch die Grunderwerbsteuer. Keine Auswirkungen gibt es auf die Erbschaftsteuer. Die Option muss spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres beantragt werden. Der Wechsel zu Körperschaftsteuer ist zu gut überlegen.
Dienstwagensteuer für Hybridfahrzeuge
Sie müssen ab 2022 folgende Bedingungen erfüllen, damit die Selbstnutzung nach der 0,5 Prozent-Regelung versteuert werden kann. Unabhängig vom Kaufpreis müssen sie extern aufladbar sein (sog. Plug-in-Hybrid). Außerdem dürfen sie nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine rein elektrische Reichweite von 60 Kilometern (bis 2021: 40 Kilometer; ab 2025: 80 Kilometer) haben. Andernfalls ist die private Nutzung nach der 1-Prozent-Regelung zu versteuern.
Sachzuwendungen
Arbeitnehmer dürfen ab diesem Jahr 50 Euro an steuerfreien Sachzuwendungen (statt 45 Euro) erhalten. Das können z. B. Tankgutscheine, Essensgutscheine oder Jobtickets sein. Voraussetzung ist, dass diese Leistungen zusätzlich zum geschuldeten Gehalt gezahlt werden.