Bewertung für neue Grundsteuer
Ab 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Dafür müssen deutschlandweit 36 Millionen Immobilien, davon 24 Millionen Wohnimmobilien, neu bewertet werden. Dazu gehören sämtliche Wohn- und Gewerbeimmobilien, Ferienhäuser oder Garagengrundstücke sowie Land- und Forstbesitz. Das hat für alle Haus- und Immobilieneigentümer praktische Konsequenzen. Sie müssen eine Feststellungserklärung elektronisch über die ELSTER-Plattform abgeben. Für Wohngrundstücke müssen folgende Angaben übermittelt werden: Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes. Stichtag für die Bewertung ist der 1.1.2022. Der zu diesem Tag maßgebliche Wert ist die Grundlage für die neue Grundsteuer.
Die Abgabefrist beginnt am 01.07.2022 und endet nach derzeitigem Stand am 31.10.2022.
SBH + Partner - Steuerberater in Hagen