Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz

Seit dem 1.8.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz in Kraft. Alle juristischen Personen (GmbH, AG, Vereine und Stiftungen), Personengesellschaften (KG, OHG, PartG), nicht rechtsfähige Stiftungen, Trusts und vergleichbare Rechtsgestaltungen mit Sitz in Deutschland müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen anmelden. Dabei sind Fristen zu beachten. Für GmbHs und Genossenschaften endet die Meldefrist am 30.06.2022. Die Meldung erfolgt über das beim Bundesanzeiger Verlag geführte Transsparenzregister www.transparenzregister.de. Ausgenommen von der Meldepflicht sind nicht eingetragene Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Stille Gesellschaften und Erbengemeinschaften.

 

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