Drittes Entlastungspaket
Drittes Entlastungspaket
Um die Bürger von den hohen Kosten zu entlasten, hat die Bundesregierung drei Entlastungspakte im Volumen von 95 Milliarden Euro geschnürt. Wichtige Maßnahmen sehen Sie im Überblick:
- Entlastung bei den Strompreisen durch Einführung einer Strompreisbremse,
- Abschöpfung hoher Gewinne von Stromproduzenten,
- Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr,
- Senkung der Umsatzsteuer auf Gas auf 7 Prozent, befristet vom 1.10.2022 bis zum 31.03.2024,
- Anhebung der Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro,
- Verlängerung des Kurzarbeitergeldes über den 30. September 2022 hinaus,
- Abbau der kalten Progression durch Anpassung der Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif,
- Verlängerung des abgesenkten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie,
- Entfristung der Home-Office-Pauschale, die ursprünglich bis Ende 2022 galt,
- Unterstützung von Familien durch eine Erhöhung des Kindergeldes ab 1.1.2023 um 18 Euro für die ersten beiden Kinder und um 12 Euro für das dritte Kind,
- Einmalzahlungen für Studenten/innen in Höhe von 200 Euro und für Rentner in Höhe von 300 Euro,
- Hilfen für energieintensive Unternehmen, die aufgrund der hohen Energiekosten in Schwierigkeiten geraten. Die Strompreisbremse soll für kleine und mittelständische Unternehmen greifen.
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