Sofortabschreibung digitaler Güter

Zur Unterstützung der Wirtschaft und Förderung der Digitalisierung hat das Bundesfinanzministeriums (BMF) am 26.02.2021 entschieden, die gewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software auf ein Jahr zu senken. Das BMF hat klar beschrieben, für welche Güter die einjährige Nutzungsdauer gilt. Das dürften normale Desktop-Computer, Tablets, Notebooks, Drucker und Peripherie-Geräte sein. Auch Betriebs- und Softwareprogramme zur Dateneingabe und -verarbeitung fallen unter die neue Regelung. Bei den Geräten sind zum Teil spezielle Umweltanforderungen zu berücksichtigen, die die meisten Standardgeräte ohnehin schon erfüllen. Die neue Regelung gilt für Anschaffungen ab dem 1.1.2021. Restbuchwerte früher