08
Juni
Gutscheine für Mitarbeiter
Neue Regelungen ab 2022
Noch bis Ende 2021 konnten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die allseits beliebten Gutscheine und Geldkarten gewähren, wenn damit Waren und Dienstleistungen gekauft werden konnten. Seit dem 01.01.2022 gelten nun verschärfte Regelungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen genau hinschauen, ob die Gutscheine und Geldkarten neben dem Bezug von Waren- und Dienstleistungen auch die drei Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen, damit sie steuer- und sozialabgabenfrei bleiben:
Begrenztes Netzwerk: Das sind Gutscheinkarten von bestimmten Geschäften, Handelsketten oder Netzwerken (CityCards).
Begrenzte Produktpalette: z. B. nur Fashion, Treibstoff, Bücher, etc.
Für steuerliche oder soziale Zwecke: Essengutscheine, Gesundheitsmaßnahmen, etc.
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